Samstag, 13. Juni 2009

Verbraucherfrage gestartet - Gerichtsurteil gefunden

Exemplarisch wurde ein deutscher Süßwarenhersteller ausgewählt, dem umgehend eine Verbraucherfrage über Produktbestandteile per Post gesendet wurde. Besondere Bedeutung wurde auf die in dem, hier aus Gründen der rechtlichen Unsicherheit nicht näher bezeichneten, Produkt enthaltenen Emulgatoren und Säuerungsmittel wert gelegt. Im Schreiben vom 11. Juni an den Hersteller wird besonders Wert auf die Herstellung durch vermutlich genmanipulierte Ausgangsorganismen Wert gelegt und nachgefragt, ob die Ausgangsstoffe durch Trans-Gene manipuliert oder Gentechnik-frei sind. Auch wurde hier eine Frage über die in der Zutatenliste aufgeführte Zutat Aroma gestellt. Es wurde nach der Information gebeten, welche Aromen in dieser Zutat enthalten seien, und ob sie mit genmanipulierten Organismen hergestellt werden. Auf eine Veröffentlichung in diesem Blog wurde der Hersteller hingewiesen. Also warte ich auf Antwort. Sollte mich die Antwort positiv überraschen, wenn mich der Hersteller zum Beispiel umgehend und umfangreich informiert, werde ich mit großer Freude weitere Firmen anschreiben, um sie über ihre Produktbestandteile zu befragen.

Außerdem stieß ich über ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf1, dass über einen Rechtstreit zwischen der NutraSweet AG und Dr. H. Kruse ein Urteil fällte. In diesem Rechtsstreit war eine Aussage des an der Universität Kiel beschäftigten Toxikologen Dr. H. Kruse, welche er im ZDF Mittagsmagazin in einem Interview zum Süßstoff Aspartam, beziehungweise allgemein zu Lebensmittelzusatzstoffen, von sich gab, in dieser er dem Zuschauer, im Endeffekt also den Verbrauchern dieser mit den Zusatzstoffen versetzten Lebensmitteln, vermittelte, dass ein Verdacht gegen den gesundheitsunbedenklichen Status von Aspartam bestünde. Daraufhin klagte der Aspartam-Hersteller NutraSweet und wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, dass Dr. H. Kruse diese Aussagen widerrufen solle. Das Gericht entschied jedoch, dass Aspartam zwar von der Europäischen Union und von der Food and Drug Administration der Vereinigten Staaten als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen sei und die Studien darauf hinweisen, dass Aspartam unbedenklich sei, aber dennoch nicht zweifelsfrei gesagt werden kann, dass dieser Status unanfechtbar und bewiesen ist. Dr. H. Kruse äußerte seinen subjektiven Verdacht, den andere angesehene Wissenschaftler teilen, an der Unbedenklichkeit des Stoffes. Auch wies das Gericht darauf hin, dass eine Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff nicht die Unbedenklichkeit als bewiesen ansieht, da auch Behörden irren können. Außerdem räumte das Gericht diesem Streit ein hohes Interesse der Öffentlichkeit ein, da eine eventuell unterdrückte Kritik an der Unbedenklichkeit das Recht auf Unversehrtheit eines jeden Bürgers verletzen würde. So wurde die Klage von NutraSweet abgewiesen und Dr. H. Kruse handelte mit seiner Äußerung innerhalb seiner Rechte. Die Unbedenklichkeit von Aspartam kann also weiterhin angezweifelt werden. Das Gericht jedoch enthielt sich jedem Urteil über die Unbedenklichkeit und wies darauf hin, dass sich die Wissenschaftler selbst nicht einig wären.

1 Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. September 1999, Aktenzeichen 12 O 354/99, NutraSweet AG gegen Dr. H. Kruse, veröffentlicht online auf dem Internetauftritt der Universität Kiel, Institut für Tokikologie und Pharmakologie für Naturwissenschaftler, Online Veröffentlichung (html)

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